Impressum | AGBs | Datenschutz

Impressum

Angaben gemäß E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz:

Inhaber/in: Nicole Manninger

Unternehmensbezeichnung: Nicole Manninger e.U.

Berufsbezeichnung: Berufsfotograf

Anschrift:
PLZ, Ort: AT, 8072 Fernitz bei Graz

Kontakt:
Telefon: 0043 664 93383490
E-Mail: web@blissxdelight.com

Zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Steiermark

Berufsrechtliche Vorschriften:
Berufsfotografen unterliegen den berufsrechtlichen Vorschriften gemäß dem Gewerberecht, abrufbar unter [Link zur WKO oder entsprechenden rechtlichen Bestimmungen].

Angaben zur Online-Streitbeilegung:
Verbraucher/innen haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch direkt bei uns unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse einbringen.

Haftungsausschluss:
Dieses Impressum gilt auch für unsere Social-Media-Präsenzen auf [Facebook, Instagram, etc. – entsprechend anpassen].

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Bliss x Delight definieren den Rahmen für die Erbringung unserer Dienstleistungen im Bereich der Hochzeitsfotografie und -videografie. Diese Bedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Bliss x Delight und unseren Kunden, dem Brautpaar, und umfassen sämtliche Aspekte unserer Zusammenarbeit von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abschließenden Lieferung der bearbeiteten Fotos und Videos.

Umfang der Dienstleistungen:

Die AGBs von Bliss x Delight decken eine breite Palette von Dienstleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Fotografische Begleitung am Hochzeitstag
  • Videografische Begleitung am Hochzeitstag
  • Bearbeitung von Fotos und Videos, einschließlich Color Grading und Schnitt
  • Bereitstellung digitaler Kopien der bearbeiteten Fotos und Videos
  • Lizenzierung von Musik und anderen Medien für die Verwendung in Videos

Anwendbarkeit:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die bei Bliss x Delight platziert werden, unabhängig von der Art und dem Umfang der angeforderten Dienstleistungen. Sie regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Bliss x Delight und dem Brautpaar und stellen sicher, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind.

Kundenkreis:

Die AGBs richten sich an Brautpaare, die Bliss x Delight für die fotografische und/oder videografische Begleitung ihrer Hochzeit engagieren. Unabhängig davon, ob die Kunden direkt mit Bliss x Delight in Kontakt treten oder unsere Dienstleistungen über Dritte buchen, gelten diese Geschäftsbedingungen für alle vertraglichen Vereinbarungen.

Geografischer Geltungsbereich:

Während Bliss x Delight hauptsächlich in Europa tätig ist, erstrecken sich diese AGBs auf alle Aufträge, unabhängig vom Ort der Hochzeitsfeier. Sollten zusätzliche Bedingungen oder Kosten für Dienstleistungen außerhalb unseres üblichen Einsatzgebietes anfallen, werden diese gesondert vereinbart und in den Vertrag aufgenommen.

Zeitliche Geltung:

Die hier festgelegten AGBs treten mit der Unterzeichnung des Vertrags durch das Brautpaar in Kraft und bleiben für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Brautpaar und Bliss x Delight gültig, einschließlich aller nachgelagerten Prozesse wie der Nachbearbeitung und Auslieferung der Fotos und Videos.

Durch die Zustimmung zu diesen AGBs bestätigt das Brautpaar sein Einverständnis mit dem festgelegten Rahmen und den Bedingungen, unter denen Bliss x Delight seine Dienstleistungen erbringt. Diese Bedingungen dienen dazu, eine klare, faire und transparente Grundlage für unsere Zusammenarbeit zu schaffen, um Euren besonderen Tag perfekt festzuhalten.

Leistungserbringung und Leistungszeitraum 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Bliss x Delight umfassen detaillierte Bestimmungen zur Erbringung unserer Dienstleistungen im Bereich der Hochzeitsfotografie und -videografie sowie zum festgelegten Zeitraum für die Leistungserbringung. Diese Bestimmungen gewährleisten eine präzise und transparente Vereinbarung zwischen Bliss x Delight und dem Brautpaar, um die Qualität und den Umfang unserer Dienstleistungen klar zu definieren.

Leistungsumfang:

Bliss x Delight verpflichtet sich zur Erbringung folgender Dienstleistungen, basierend auf dem individuell mit dem Brautpaar vereinbarten Leistungspaket:

  • Professionelle fotografische Begleitung der Hochzeitsfeierlichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Zeremonie, den Empfang und die Feier.
  • Videografische Aufnahmen des Hochzeitstages, die wichtige Momente und Emotionen einfangen.
  • Postproduktion der Fotos und Videos, inklusive Bearbeitung, Schnitt, Color Grading und Anpassungen zur Optimierung der Bild- und Tonqualität.
  • Bereitstellung der bearbeiteten Fotos und Videos in den vereinbarten Formaten und über die vereinbarten Übermittlungswege.

Leistungszeitraum:

  • Vorbereitungsphase: Bliss x Delight beginnt mit der Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung durch das Brautpaar, einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen wie Beratungsgespräche, Location Scouting (falls notwendig) und Planung des Shooting-Ablaufs.
  • Hochzeitstag: Die fotografische und videografische Begleitung findet am vereinbarten Datum des Hochzeitstages statt. Die genauen Zeiten und Dauer der Begleitung werden im Voraus festgelegt und richten sich nach dem individuellen Zeitplan der Hochzeitsfeierlichkeiten.
  • Nachbearbeitungsphase: Nach dem Hochzeitstag beginnt die Postproduktionsphase, in der die Fotos und Videos professionell bearbeitet werden. Die Dauer dieser Phase ist abhängig vom Umfang des Auftrags und den spezifischen Anforderungen des Brautpaares. Bliss x Delight verpflichtet sich, das Brautpaar über den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Fertigstellung und Auslieferung zu informieren.
  • Auslieferung: Die fertiggestellten Fotos und Videos werden dem Brautpaar innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung gestellt. Dieser Zeitraum wird zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt und berücksichtigt sowohl die Bearbeitungszeiten als auch eventuelle Wünsche des Brautpaares hinsichtlich der Auslieferung.

Einhalten von Fristen und Terminkoordination:

Bliss x Delight verpflichtet sich, alle vereinbarten Fristen einzuhalten und in enger Abstimmung mit dem Brautpaar zu arbeiten, um eine termingerechte und zufriedenstellende Erbringung der Dienstleistungen zu gewährleisten. Sollten sich unvorhergesehene Umstände ergeben, die eine Anpassung der Zeitpläne erforderlich machen, wird Bliss x Delight das Brautpaar umgehend informieren und in Absprache eine Lösung finden.

Durch diese detaillierten Bestimmungen zur Leistungserbringung und zum Leistungszeitraum soll sichergestellt werden, dass die Dienstleistungen von Bliss x Delight den Erwartungen des Brautpaares entsprechen und ein reibungsloser Ablauf

Fixierung der Buchung und Vertragsbedingungen:

Die Buchung der Dienstleistungen von Bliss x Delight wird erst dann als fixiert betrachtet, wenn zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sind: die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien und der Eingang der Anzahlung auf unserem Konto. Diese Schritte sind ausschlaggebend, um eine formelle und verbindliche Vereinbarung zwischen Bliss x Delight und dem Brautpaar zu etablieren.

  • Unterzeichnung des Vertrags: Die detaillierte Vereinbarung, die alle Leistungen, Bedingungen sowie Rechte und Pflichten beider Parteien umfasst, muss von beiden Seiten unterzeichnet werden. Diese Unterzeichnung dient als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit und bestätigt das beiderseitige Einverständnis zu den festgelegten Konditionen.
  • Anzahlung: Die Anzahlung, deren Höhe und Fälligkeit im Vertrag spezifiziert sind, muss innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens auf das Konto von Bliss x Delight überwiesen werden. Der Eingang dieser Zahlung sichert das Brautpaar gegen die Möglichkeit ab, dass das gewünschte Datum anderweitig vergeben wird, und signalisiert die finanzielle Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen.

Recht auf Durchführung des Auftrages:

Ohne die Erfüllung dieser beiden Bedingungen – die Unterzeichnung des Vertrags und der Eingang der Anzahlung – besteht kein rechtlicher Anspruch des Brautpaares auf die Durchführung des Auftrages durch Bliss x Delight. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Planung und Vorbereitung der Hochzeitsfotografie und -videografie auf einer verbindlichen und gesicherten Vereinbarung basieren, was eine vertrauensvolle und transparente Geschäftsbeziehung fördert.

Durch die Einhaltung dieser Vorgaben wird die Buchung effektiv fixiert, was beiden Parteien Sicherheit gibt und den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit legt. Bliss x Delight empfiehlt daher dem Brautpaar, den Vertragsabschluss und die Überweisung der Anzahlung zeitnah zu vollziehen, um den gewünschten Termin und die Dienstleistungen für ihren besonderen Tag zu sichern.

Verständigung über unser Vertragsangebot bei Bliss x Delight

Wir möchten, dass alles rund um Eure Hochzeit so reibungslos und stressfrei wie möglich verläuft, einschließlich der Buchung Eurer Fotografie- und Videografiedienste. Deshalb geben wir Euch nach Übermittlung unseres Angebots 30 Tage Zeit, um alles in Ruhe durchzugehen und zu entscheiden, ob Ihr uns das Vertrauen schenken möchtet, Euren großen Tag festzuhalten. Sollte der Vertrag nicht innerhalb dieser Zeit von beiden Seiten unterschrieben werden, verliert unser Angebot leider seine Gültigkeit. Dies hilft uns, unsere Planung effizient zu gestalten und sicherzustellen, dass wir all unseren Paaren die beste Qualität und Aufmerksamkeit bieten können.

Was passiert, wenn die Zeit abläuft?

Lasst uns nochmal sprechen:
Wenn Ihr nach diesen 30 Tagen immer noch an unseren Diensten interessiert seid, aber noch Fragen habt oder weitere Details klären möchtet, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir können dann basierend auf der aktuellen Situation ein neues Angebot ausarbeiten.
Terminreservierung:
Ohne einen unterzeichneten Vertrag und die Anzahlung können wir Euren Wunschtermin leider nicht fest für Euch blockieren. Die Verfügbarkeit könnte sich nach Ablauf der Frist ändern, und wir möchten sicherstellen, dass Ihr den Termin bekommt, den Ihr Euch wünscht.

Warum eine schnelle Entscheidung wichtig ist:

Um sicherzugehen, dass wir Euren Tag in unserem Kalender festhalten können, empfehlen wir Euch, das Angebot zeitnah zu überprüfen und den Vertrag zu unterzeichnen. Wir sind hier, um jeden Schritt Eures Weges zum Altar zu unterstützen und möchten, dass Ihr Euch sicher und gut aufgehoben fühlt.

Zur Reservierungsgebühr:

Falls Ihr eine Gebühr bezahlt habt, um Euren Termin vorläufig zu reservieren, möchten wir Euch darauf hinweisen, dass diese nicht erstattet wird, sollte der Vertrag nicht fristgerecht unterzeichnet werden. Diese kleine Gebühr deckt unseren administrativen Aufwand ab. Aber keine Sorge, sobald der Vertrag unterzeichnet und die Anzahlung geleistet ist, wird diese Gebühr natürlich vollständig auf Eure Schlussrechnung angerechnet.

Wir verstehen, dass die Planung einer Hochzeit eine Menge Entscheidungen und Details mit sich bringt, und wir möchten diesen Teil des Prozesses so einfach und klar wie möglich für Euch machen. Wir freuen uns darauf, mit Euch zusammenzuarbeiten und den Tag, den Ihr nie vergessen werdet, unvergesslich zu machen.


Leistungserbringung und Leistungszeitraum

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Bliss x Delight umfassen detaillierte Bestimmungen zur Erbringung unserer Dienstleistungen im Bereich der Hochzeitsfotografie und -videografie sowie zum festgelegten Zeitraum für die Leistungserbringung. Diese Bestimmungen gewährleisten eine präzise und transparente Vereinbarung zwischen Bliss x Delight und dem Brautpaar, um die Qualität und den Umfang unserer Dienstleistungen klar zu definieren.

Leistungsumfang:

Bliss x Delight verpflichtet sich zur Erbringung folgender Dienstleistungen, basierend auf dem individuell mit dem Brautpaar vereinbarten Leistungspaket:

Professionelle fotografische Begleitung der Hochzeitsfeierlichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Zeremonie, den Empfang und die Feier.

Videografische Aufnahmen des Hochzeitstages, die wichtige Momente und Emotionen einfangen.

Postproduktion der Fotos und Videos, inklusive Bearbeitung, Schnitt, Color Grading und Anpassungen zur Optimierung der Bild- und Tonqualität.

Bereitstellung der bearbeiteten Fotos und Videos in den vereinbarten Formaten und über die vereinbarten Übermittlungswege.

Leistungszeitraum

Vorbereitungsphase: Bliss x Delight beginnt mit der Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung durch das Brautpaar, einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen wie Beratungsgespräche, Locationscouting und Planung des Shooting-Ablaufs.
Hochzeitstag: Die fotografische und videografische Begleitung findet am vereinbarten Datum des Hochzeitstages statt. Die genauen Zeiten und Dauer der Begleitung werden im Voraus festgelegt und richten sich nach dem individuellen Zeitplan der Hochzeitsfeierlichkeiten.
Nachbearbeitungsphase: Nach dem Hochzeitstag beginnt die Postproduktionsphase, in der die Fotos und Videos professionell bearbeitet werden. Die Dauer dieser Phase ist abhängig vom Umfang des Auftrags und den spezifischen Anforderungen des Brautpaares. Bliss x Delight verpflichtet sich, das Brautpaar über den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Fertigstellung und Auslieferung zu informieren.
Auslieferung: Die fertiggestellten Fotos und Videos werden dem Brautpaar innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung gestellt. Dieser Zeitraum wird zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt und berücksichtigt sowohl die Bearbeitungszeiten als auch eventuelle Wünsche des Brautpaares hinsichtlich der Auslieferung.

Einhalten von Fristen und Terminkoordination:

Bliss x Delight verpflichtet sich, alle vereinbarten Fristen einzuhalten und in enger Abstimmung mit dem Brautpaar zu arbeiten, um eine termingerechte und zufriedenstellende Erbringung der Dienstleistungen zu gewährleisten. Sollten sich unvorhergesehene Umstände ergeben, die eine Anpassung der Zeitpläne erforderlich machen, wird Bliss x Delight das Brautpaar umgehend informieren und in Absprache eine Lösung finden.

Durch diese detaillierten Bestimmungen zur Leistungserbringung und zum Leistungszeitraum soll sichergestellt werden, dass die Dienstleistungen von Bliss x Delight den Erwartungen des Brautpaares entsprechen und ein reibungsloser Ablauf der Zusammenarbeit gewährleistet ist.

1. Zahlungsbedingungen

Selbstverständlich legen wir großen Wert auf Transparenz, auch wenn es um die finanzielle Seite unserer Dienstleistung geht. Daher ist bei uns der Zahlungsprozess in drei Teile gegliedert:

Reservierungsgebühr: €500 bei der Buchung mit Terminfixierung sofort fällig. 
Diese wird bei der Schlusszahlung abgezogen.

Anzahlung: 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten. Diese muss innerhalb dieser 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags auf unserem Konto eingegangen sein, um euren Hochzeitstermin fix zu reservieren.

Zweite Zahlung: Die nächste Rate in Höhe von 25% des Gesamtpreises wird 6 Monate vor dem Hochzeitstermin fällig. Dies gibt uns die nötige finanzielle Sicherheit, um alle Vorbereitungen für eure Hochzeit treffen zu können.

Schlusszahlung: Die restlichen 45% des Gesamtpreises abzüglich der Reservierungsgebühr sind 1 Woche vor der Auslieferung der final bearbeiteten Fotos und Filme zu begleichen. Erst nach Eingang auf unserem Konto werden Fotos sowie Filme ausgeliefert.

Dies stellt sicher, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen, und rundet den Zahlungsprozess ab.

Diese Staffelung ermöglicht eine faire und klare Abwicklung, die beiden Seiten Planungssicherheit bietet. Die genauen Zahlungsbedingungen werden im Vertrag festgehalten, um für maximale Transparenz zu sorgen.

Erst nach Eingang der vereinbarten Gesamtsumme werden die sorgfältig kuratierten Erinnerungen Ihres besonderen Tages freigegeben und die entsprechenden privaten Nutzungsrechte an Sie übertragen, wodurch Sie ermächtigt werden, die Aufnahmen für persönliche Zwecke zu nutzen und zu verbreiten. Diese Maßnahme dient dem Schutz beider Parteien und unterstreicht unser Bestreben, unsere Geschäftsbeziehungen auf einer Basis von gegenseitigem Vertrauen und Anerkennung zu führen.

2. Stornobedingungen

Stornierung bis 1 Jahr vor dem Hochzeitstermin: Bei einer Stornierung bis zu einem Jahr vor dem Hochzeitstermin wird die geleistete Anzahlung von 30% größtenteils zurückerstattet, wir behalten uns dafür die Reservierungsgebühr von €500 als Bearbeitungs- und Terminreservierungsgebühr und als Kompensation für den bereits geleisteten Aufwand ein.

Stornierung zwischen 1 Jahr und 6 Monaten vor dem Hochzeitstermin: Bei einer Stornierung in diesem Zeitraum behalten wir die gesamte Anzahlung von 30% als Ausfallgebühr ein.

Stornierung zwischen 6 Monaten und 3 Monaten vor dem Hochzeitstermin: Sollte in diesem Zeitraum eine Stornierung erfolgen, wird die zweite Rate von 25% des Gesamtpreises sofort fällig. In diesem Fall werden beide Zahlungen, also insgesamt 55% des Gesamtpreises, als Betriebsausfallgebühr einbehalten, und es findet keine Rückerstattung statt.

Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: Sollte die Hochzeit in diesem kurzen Zeitraum abgesagt werden, sind insgesamt 75% des Gesamtbetrages als Stornogebühr sofort fällig, geleistete Anzahlungen werden natürlich abgezogen. Diese Gebühr deckt sowohl den Betriebsausfall als auch eine Aufwandsentschädigung ab.

Stornierung weniger als 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: Sollte die Hochzeit in diesem kurzen Zeitraum abgesagt werden, sind insgesamt 90% des Gesamtbetrages als Stornogebühr fällig. Diese Gebühr dient der Kompensation für den Betriebsausfall und die geringe Wahrscheinlichkeit, in diesem kurzen Zeitraum eine alternative Buchung erhalten zu können.

3. Absagen aufgrund von Pandemien und Epidemien:

Keine vollständige Stornierung: In Fällen von Pandemien oder Epidemien ist eine vollständige Stornierung des Auftrags nicht möglich. Stattdessen bieten wir nur die Möglichkeit zur Verschiebung des Termins an.

Begründung: Diese Regelung ist notwendig, da in solchen Ausnahmesituationen der Betriebsausfall und die Schwierigkeit, Ersatztermine zu finden oder neue Buchungen anzunehmen, besonders hoch sind.

Verschiebungsbedingungen: Die allgemeinen Bedingungen für die Verschiebung eines Termins, einschließlich eventueller Preisanpassungen und Fristen, gelten auch in diesen Fällen.

Empfehlung: Wir raten Ihnen daher dringend, eine Hochzeits- bzw. Eventversicherung abzuschließen, die auch in solchen besonderen Umständen greift.

Mit dieser Regelung möchten wir für Klarheit sorgen und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere geschäftlichen Interessen und Betriebskosten in solchen Ausnahmesituationen angemessen berücksichtigt werden.

4. Verschiebung des Termins:

Allgemeines: Verschiebungen müssen mindestens 3 Monate vor dem ursprünglich geplanten Hochzeitsdatum bekannt gegeben werden. Diese Bedingungen gelten auch im Falle einer Pandemie oder Epidemie, sowie wenn in diesem Zeitraum keine Veranstaltungen erlaubt sind.

Erste Verschiebung: Bei der ersten Verschiebung wird erneut eine Reservierungsgebühr von 500€ für das neue Datum fällig. Diese stellt sicher, dass wir an diesem Tag keine andere Hochzeit annehmen. Die erste Reservierungsbegühr wird einbehalten und dient als Kompensation für bereits geleisteten Aufwand und zudem für den Fall, dass wir für das ursprünglich vereinbarte Datum keine neue Buchung mehr erhalten können. Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass wir an dem neuen Termin verfügbar sind.

Zweite Verschiebung: Bei einer zweiten Verschiebung des Termins erhöht sich der Gesamtpreis um weitere 10%. Diese Preiserhöhung fungiert ebenfalls primär als Reservierungsgebühr für das neue Datum, sekundär als Kompensation für bereits geleisteten Aufwand und für den Fall, dass wir keinen Ersatztermin für das ursprünglich geplante Datum mehr bekommen können.

Nicht-Verfügbarkeit am neuen Termin: Sollten wir am neu gewünschten Termin bereits ausgebucht sein, gelten die regulären Stornobedingungen.

Die detaillierten Bedingungen für Terminverschiebungen, einschließlich aller besonderen Umstände, werden im Vertrag festgehalten, um maximale Transparenz und Fairness für beide Parteien zu gewährleisten.

5. Umgang mit Höherer Gewalt

In Anerkennung der Tatsache, dass bestimmte Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle liegen und die Durchführung unserer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigen können, beinhaltet dieser Vertrag eine Klausel zur Höheren Gewalt. Diese regelt das Vorgehen bei Ereignissen wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren, unvermeidbaren und schwerwiegenden Umständen.

Definition und Anwendung:
Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die nachweislich außerhalb der Kontrolle beider Parteien liegen, nicht vorhersehbar waren und die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise verhindern. Sollte sich Bliss x Delight oder das Brautpaar aufgrund von Höherer Gewalt nicht in der Lage sehen, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen, wird die betroffene Partei von diesen Verpflichtungen entbunden, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Mitteilungspflicht:
Die Partei, die sich auf ein Ereignis Höherer Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich und schriftlich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. Ebenso ist eine Mitteilung erforderlich, sobald das Ereignis beendet ist und die normale Vertragserfüllung wieder möglich wird.

Vorgehensweise bei Höherer Gewalt:

Verschiebung der Leistung: Falls möglich, wird angestrebt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu einem späteren, beiderseitig akzeptablen Zeitpunkt nachzuerbringen. (siehe nächster Punkt)

Stornierung: Sollte eine Nachbringung der Leistung aufgrund der Schwere oder Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt nicht möglich sein, steht beiden Parteien das Recht zu, den Vertrag ohne weitere Verpflichtungen zu stornieren.

Kooperation: Beide Parteien verpflichten sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit, um die Auswirkungen von Höherer Gewalt zu minimieren und, wo möglich, alternative Lösungen zu finden.

Absicherung: Es wird empfohlen, dass das Brautpaar eine Hochzeitsversicherung abschließt, die auch Fälle Höherer Gewalt abdeckt, um finanziellen Schutz für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Diese Regelung soll Fairness und Verständnis in außergewöhnlichen und unkontrollierbaren Situationen gewährleisten, indem sie einen klaren Rahmen für den Umgang mit solchen Ereignissen bietet.

6. Zusätzliche Kosten und Reisekosten

Um für vollständige Transparenz in unserer Zusammenarbeit zu sorgen, möchten wir Euch über die Regelung zu zusätzlichen Kosten, insbesondere den Reisekosten, informieren.

Reisekosten:
Für Hochzeiten außerhalb von Graz berechnen wir Reisekosten pauschal mit 0,65€ pro gefahrenem Kilometer. Diese Regelung gilt für die gesamte An- und Abreise vom Standort von Bliss x Delight zum Ort Eurer Hochzeitsfeier. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt auf Basis der Gesamtstrecke, die für die Hin- und Rückfahrt zurückgelegt wird.

Unterkunft bei langer Begleitung:
Sollte unsere fotografische und filmische Begleitung eine Anwesenheit von mehr als 11 Stunden erfordern und der Hochzeitsort eine Entfernung von mehr als 200 Kilometern aufweisen, bitten wir das Brautpaar, für eine angemessene Unterkunft zu sorgen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass wir uns auch bei längeren Einsätzen voll und ganz auf die Erschaffung wertvoller Erinnerungen konzentrieren können.

Wir legen großen Wert darauf, alle möglichen zusätzlichen Kosten von Anfang an offen zu legen, um eine klare und faire Planung Eurer Hochzeit zu gewährleisten. Für weitere Fragen zu diesen oder anderen Kosten stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.

7. Notfall Plan

Wir verstehen, wie wichtig Euer Hochzeitstag ist, und haben daher einen umfassenden Notfallplan etabliert, um sicherzustellen, dass wir in jeder Situation für Euch da sein können. Sollte es uns aufgrund unvorhergesehener Umstände, wie Krankheit oder anderen Notfällen, nicht möglich sein, persönlich an Eurem großen Tag teilzunehmen, garantieren wir die Bereitstellung eines gleichwertig qualifizierten Fotografen/Videografen aus unserem professionellen Netzwerk. Dieser Schritt wird in enger Absprache mit Euch erfolgen, um sicherzustellen, dass der Ersatz unseren hohen Standards und Euren persönlichen Wünschen entspricht. Unser Ziel ist es, jede Beeinträchtigung Eurer Planung zu vermeiden und die Kontinuität und Qualität der fotografischen und filmischen Begleitung Eurer Hochzeit zu gewährleisten. Wir setzen alles daran, dass Euer besonderer Tag reibungslos und nach Euren Vorstellungen festgehalten wird, und danken Euch für Euer Vertrauen in unsere Vorsorgemaßnahmen.

8. Zusammenarbeit und kreative Abstimmung

Wir legen großen Wert auf eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit mit Euch, um sicherzustellen, dass Eure Hochzeitsfotos und -videos Eure Erwartungen übertreffen, ohne dabei die urheberrechtlichen Richtlinien zu missachten. Eure Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle, und wir sind stets bemüht, Eure individuellen Wünsche im Rahmen der urheberrechtlichen Möglichkeiten zu erfüllen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt Ihr Euch mit den Bedingungen für Bearbeitungsrechte, Urheberrecht und den Bearbeitungsgebühren einverstanden. Wir danken Euch für Euer Verständnis und freuen uns auf die Zusammenarbeit, um Euren Hochzeitstag unvergesslich festzuhalten.

9. Urheberrecht und Veröffentlichung

Als Fotografen/Filmmaker von Bliss x Delight behalten wir uns das Urheberrecht an allen während eurer Hochzeit erstellten Fotos und Videos vor. Dies schließt das Recht ein, diese Aufnahmen für Werbezwecke auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und in anderen Marketingmaterialien zu nutzen.

Wir achten dabei stets auf den Schutz der Privatsphäre und werden insbesondere keine Aufnahmen von Kindern von vorne in einer Weise veröffentlichen, die ihre Identität preisgibt.

10. Wahrung der Privatsphäre

Wir verstehen, dass manche Paare ihre Privatsphäre besonders schützen möchten. Solltet ihr ausdrücklich wünschen, dass eure Hochzeitsfotos und -videos nicht für unsere Werbezwecke genutzt werden, ist dies selbstverständlich möglich. Für diesen exklusiven, erweiterten Datenschutz erheben wir jedoch eine Gebühr von 570 EUR. Diese Gebühr deckt den potenziellen Wertverlust ab, den wir dadurch erleiden, dass wir eure wunderschönen Aufnahmen nicht zur Werbung für unsere Dienste verwenden können.

Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags erklärt ihr euch, sofern nicht anders angegeben und die zusätzliche Gebühr für Nichtveröffentlichung gezahlt wird, mit der Verwendung der Fotos und Videos für unsere Werbezwecke einverstanden. 

11. Lieferzeiten und Bearbeitung

Die Fertigstellung und Lieferung der Hochzeitsfotos erfolgt innerhalb von 4-6 Wochen nach dem Hochzeitstag. Bitte beachtet, dass sich bei speziellen Wünschen für Bildretuschen die Lieferzeit entsprechend verlängert. Für solche individuellen Bildbearbeitungen und Retuschen berechnen wir eine Stundenpauschale von 75€, und es wird eine gesonderte Vereinbarung benötigt, um die Details und den Umfang der Retusche festzulegen. Die Fertigstellung und Auslieferung der Hochzeitsvideos nimmt in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch, während der 10-20 Minuten lange Feature Film bis zu 8-12 Wochen bis zur Auslieferung benötigt. Jede Änderung am Film, die nach der ersten Fassung gewünscht wird, verlängert die Lieferzeiten um zusätzliche 2 Tage pro Änderungsanforderung.

Wir verpflichten uns, das Brautpaar stets über den Fortschritt der Bearbeitung und Lieferung auf dem Laufenden zu halten und bitten um Eure Geduld, sollte es aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen zu Verzögerungen kommen. Unser Ziel ist es, Euch so schnell wie möglich mit Euren wertvollen Erinnerungen zu versorgen, und wir danken Euch herzlich für Euer Verständnis und Eure Unterstützung.

12. Verwendung lizenzierter Musik in Hochzeitsvideos

Um die höchsten Standards an Qualität und rechtlicher Sicherheit in unseren Hochzeitsvideos zu gewährleisten, bezieht Bliss x Delight lizenzierte Musik ausschließlich von renommierten Plattformen wie Artlist, Epidemic Sound und Musicbed. Diese Plattformen sind für ihre umfangreiche Auswahl an hochwertiger, urheberrechtlich geschützter Musik bekannt, die speziell für den Einsatz in Film- und Videoproduktionen lizenziert wird.

Auswahlprozess: Für jedes Hochzeitsvideo treffen wir eine sorgfältige Auswahl an Musikstücken, die sowohl den emotionalen Ton der Aufnahmen als auch die persönlichen Vorlieben des Brautpaares widerspiegeln. Dabei nutzen wir die vielfältigen Kataloge von Artlist, Epidemic Sound und Musicbed, um die perfekte musikalische Untermalung zu finden.

Rechtliche Sicherheit: Durch den Erwerb der Lizenzen über diese Plattformen stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Das umfasst sowohl die Erlaubnis zur Nutzung der Musik in unseren Videos als auch die Sicherheit für das Brautpaar, diese Videos ohne Einschränkungen privat nutzen und teilen zu können.

Transparenz: Wir legen Wert auf Transparenz gegenüber dem Brautpaar hinsichtlich der Herkunft und der Lizenzbedingungen der verwendeten Musik. Auf Wunsch stellen wir Informationen zu den spezifischen Lizenzen und den Bedingungen ihrer Nutzung bereit.

Engagement für kreative und rechtliche Integrität:
Die Entscheidung für den Erwerb von Musiklizenzen über Artlist, Epidemic Sound und Musicbed spiegelt unser Engagement für die kreative und rechtliche Integrität unserer Arbeit wider. Indem wir in qualitativ hochwertige und rechtlich abgesicherte Musik investieren, unterstützen wir nicht nur die Künstler und Komponisten hinter diesen Werken, sondern garantieren auch, dass die Hochzeitsvideos des Brautpaares von unübertroffener Qualität sind.

Durch diese Praxis gewährleisten wir, dass die musikalische Gestaltung der Hochzeitsvideos nicht nur die Atmosphäre und die Emotionen des Tages einfängt, sondern auch vollständig im Einklang mit urheberrechtlichen Bestimmungen steht, was eine sorgenfreie Nutzung und Verbreitung durch das Brautpaar ermöglicht.

13. Bearbeitungsrechte, Urheberrecht und Bearbeitungsgebühren

Um die Einzigartigkeit und Qualität der von Bliss x Delight erstellten Hochzeitsfotos und -videos zu sichern, ist es uns wichtig, die Richtlinien für Bearbeitungsrechte präzise zu definieren und gleichzeitig unser Urheberrecht zu schützen. Dies dient dem Schutz Eurer Erinnerungen sowie unserer kreativen Arbeit.

Urheberrecht:Das Urheberrecht für alle im Rahmen Eurer Hochzeit erstellten Fotos und Videos liegt ausschließlich bei Bliss x Delight. Jegliche Bearbeitung oder Modifikation unserer Werke ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung ist eine Verletzung des Urheberrechts und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Bearbeitungsgebühren:
Für den Fall, dass Ihr spezifische Bearbeitungs/Retusche Wünsche habt, die über die standardmäßige Nachbearbeitung hinausgehen, bieten wir die Möglichkeit individueller Anpassungen. Für solche Bearbeitungen wird eine Pauschale von 75€ pro Stunde berechnet. Dies ermöglicht es uns, Eure Vision präzise umzusetzen, während wir gleichzeitig die Integrität und den Wert der Originalwerke wahren.

Gesonderte Vereinbarung für Bearbeitungen:
Jede Anfrage für spezielle Bearbeitungen erfordert eine gesonderte Vereinbarung, in der der Umfang der gewünschten Bearbeitungen, die damit verbundenen Kosten und andere relevante Details festgelegt werden. Diese Vereinbarung dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl Eure Wünsche als auch die künstlerischen und urheberrechtlichen Aspekte unserer Arbeit respektiert werden.

14. Bearbeitungsprozess und Werkzeuge

Bei Bliss x Delight ist es unser höchstes Anliegen, die kostbaren Momente Eurer Hochzeit mit größter Sorgfalt und Professionalität festzuhalten und zu bearbeiten. Deshalb möchten wir Euch über die von uns verwendeten fortschrittlichen Softwarelösungen und unsere Bearbeitungsmethodik informieren.

Fotobearbeitung:

Für die Bearbeitung Eurer Hochzeitsfotos nutzen wir Branchenstandards wie Adobe Lightroom, Adobe Photoshop und Capture One. Diese Tools ermöglichen uns eine präzise Durchführung von Farbkorrekturen und Belichtungsanpassungen, um jedes Bild in bestmöglicher Qualität zu präsentieren. Unser Fokus liegt darauf, die Echtheit und Natürlichkeit jedes Fotos zu erhalten und gleichzeitig dessen visuelle Wirkung zu optimieren.

Videobearbeitung und Color Grading:

Unsere Videobearbeitung und das Color Grading werden mit einer Reihe führender Software durchgeführt, darunter DaVinci Resolve Pro, Final Cut Pro und Adobe Premiere Pro. Diese vielseitigen Plattformen bieten uns umfangreiche Möglichkeiten für den Schnitt, das Color Grading und die Detailoptimierung Eurer Hochzeitsvideos. Unser Ziel ist es, eine visuell beeindruckende und emotional berührende Erzählung Eures Hochzeitstages zu schaffen, die die Atmosphäre und die besonderen Momente Eures Festes einfängt.

Engagement für Qualität:

Unser Engagement für exzellente Qualität zeigt sich in jedem Schritt unseres Bearbeitungsprozesses. Von der sorgfältigen Auswahl der Highlights bis zur feinfühligen Anwendung von Bearbeitungstechniken individualisieren wir unseren Ansatz, um sicherzustellen, dass das Endprodukt Eure Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertrifft.

15. Datensicherung und Archivierung

Bei Bliss x Delight ist uns die Sicherheit Eurer Hochzeitserinnerungen äußerst wichtig. Daher möchten wir Euch nicht nur über unsere Speicherfristen informieren, sondern auch Empfehlungen zur optimalen Sicherung Eurer wertvollen Fotos und Videos geben.

Speicherung der Rohdaten:
Wir bewahren die Rohdaten Eurer Hochzeit – alle unbearbeiteten Fotos und Videos – bis zu einem Jahr nach Eurem Hochzeitstag sicher auf. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine dauerhafte Löschung der Daten. Es ist daher wichtig, dass Ihr alle Wünsche bezüglich Kopien oder spezifischen Auswahlwünschen innerhalb dieses Zeitrahmens mit uns klärt.

Online-Galerie:
Eure Hochzeitsfotos und -videos werden in einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt, die für ein Jahr nach Eurem Hochzeitstag zugänglich ist. Nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie automatisch geschlossen und die Inhalte gelöscht. Bitte stellt sicher, dass Ihr alle gewünschten Inhalte vorher heruntergeladen habt.

Verpflichtung und Empfehlungen zur Datensicherung:
Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet Ihr Euch, alle finalen Inhalte innerhalb des einjährigen Verfügbarkeitszeitraums herunterzuladen. Um den bestmöglichen Schutz Eurer Erinnerungen zu gewährleisten, empfehlen wir dringend, eine mehrfache Sicherung vorzunehmen:

PC/Laptop: Speichert eine Kopie aller Fotos und Videos direkt auf Eurem Computer oder Laptop.

Externe Festplatte: Sichert eine weitere Kopie auf einer externen Festplatte, die an einem sicheren Ort aufbewahrt wird. Dies bietet zusätzlichen Schutz gegen technische Ausfälle oder Verluste.

Cloud-Speicher: Nutzt Cloud-Speicherdienste wie Dropbox oder Google Drive, um eine Kopie Eurer Fotos und Videos online zu sichern. Cloud-Speicher bietet den Vorteil des Fernzugriffs und eines zusätzlichen Schutzes durch die Cloud-Anbieter.

Diese mehrstufige Sicherungsstrategie maximiert den Schutz Eurer Daten und stellt sicher, dass Eure Erinnerungen gegen verschiedene Risiken wie Hardware-Ausfälle, Verlust oder Diebstahl geschützt sind. Wir stehen Euch gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Euch bei der Sicherung Eurer wertvollen Hochzeitserinnerungen zu unterstützen.

16. Datenschutzerklärung und Umgang mit personenbezogenen Daten

Bei Bliss x Delight nehmen wir den Schutz und die Sicherheit Eurer persönlichen Daten sehr ernst. Im Folgenden möchten wir Euch darüber informieren, wie wir mit Euren Kontaktdaten und anderen personenbezogenen Informationen umgehen, diese sichern und unter welchen Bedingungen sie aufbewahrt oder gelöscht werden.

Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten:
Zur Erbringung unserer Dienstleistungen erfassen wir notwendige personenbezogene Daten, wie Namen, Adressen und Kontaktdetails. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kommunikation mit Euch und zur Rechnungsstellung verwendet.

Sicherung der Daten:
Wir ergreifen alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um Eure Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Eure personenbezogenen Daten werden auf sicheren Servern gespeichert und nur von autorisiertem Personal eingesehen, das sich zur Vertraulichkeit verpflichtet hat.

Aufbewahrung und Löschung von Daten:

Rechnungen und geschäftsrelevante Dokumente: Gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden Rechnungen und alle damit verbundenen Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten (z.B. Adressen), für die Dauer von 7 Jahren aufbewahrt. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Kontaktdaten: Eure Kontaktdaten werden nach Abschluss des Auftrages für einen Zeitraum von einem Jahr gespeichert, um eventuelle Nachfragen oder Folgeaufträge zu erleichtern. Nach Ablauf dieses Jahres werden die Kontaktdaten automatisch gelöscht, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Grundlage oder Euer ausdrückliches Einverständnis zur weiteren Aufbewahrung.

Frühzeitige Löschung: Ihr habt jederzeit das Recht, eine vorzeitige Löschung Eurer Kontaktdaten zu beantragen. Ein solcher Antrag kann direkt nach Fertigstellung des Auftrages gestellt werden. Wir werden Euren Antrag umgehend bearbeiten und die Daten löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Datenschutzrechte:

Ihr habt das Recht auf Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Zudem steht Euch ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Diese Datenschutzerklärung soll Euch Transparenz über unseren Umgang mit Euren Daten bieten und Eure Rechte gewährleisten. Wir sind bemüht, Eure Daten mit größter Sorgfalt und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln. Für weitere Fragen oder Anliegen zum Datenschutz stehen wir Euch gerne zur Verfügung

17. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen

Urheberrecht: Das Urheberrecht das Copyright für alle Fotos und Videos bleibt zu jeder Zeit bei Bliss x Delight. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.

Private Nutzung: Sie erhalten das Recht zur privaten Nutzung der Fotos und Videos. Das umfasst die Berechtigung, die Bilder für private Zwecke zu verwenden, zu teilen und auszudrucken.

Gewerbliche Nutzung: Jegliche Form der gewerblichen Nutzung des Materials ist strengstens untersagt, es sei denn, es wurde eine separate, schriftliche Vereinbarung mit Bliss x Delight getroffen. 

Unter gewerblicher Nutzung versteht man unter anderem den Einsatz der Fotos oder Videos für Werbezwecke, Verkauf, Veröffentlichung in Medien oder andere Aktivitäten, die darauf abzielen, finanziellen Gewinn zu erzielen.“

Nutzungsdauer: Die Dauer der gewerblichen Nutzung ist ein wesentlicher Bestandteil einer solchen gewerblichen Vereinbarung und wirkt sich auf den Aufpreis aus. Die Nutzungsrechte können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erworben werden, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und der Vereinbarung. Ein Aufpreis wird pro Foto oder Videoclip und abhängig von der Nutzungsdauer berechnet. Die genauen Kosten werden individuell verhandelt und gesondert in Rechnung gestellt. 

Keine gewerblichen Einnahmen: Es ist ausdrücklich nicht gestattet, gewerbliche Einnahmen durch die Weiterveräußerung oder anderweitige gewerbliche Nutzung der Fotos und Videos zu erzielen.

Mit diesen detaillierten Nutzungsbedingungen möchten wir sicherstellen, dass sowohl Ihre als auch unsere Rechte und Interessen klar definiert und geschützt sind.

18. Weitergabe an Dritte und Dienstleister

Nicht gestattet: Die Weitergabe der Fotos und Videos an Dritte, einschließlich an der Hochzeit beteiligte Dienstleister wie Floristen, Brautmoden Geschäft, Caterer oder Locations, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. 

Gewerbliche Nutzung: Eine solche Weitergabe kann als gewerbliche Nutzung interpretiert werden und wäre demnach nicht nur ohne unsere Zustimmung unzulässig, sondern auch kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere, wenn sie die Fotos und Videos für ihre eigene gewerbliche Nutzung, Werbung, Social Media, ihrer Homepage oder Präsentation verwenden möchten.

Rechtsfolgen: Bei einer rechtswidrigen Nutzung unseres Materials behalten wir uns das Recht vor, sowohl gegen Sie als auch gegen den beteiligten Dienstleister rechtliche Schritte einzuleiten. Die unerlaubte Verwendung kann zu Schadensersatz- und Lizenzgebühren führen.

Nutzungsvereinbarung für Dritte und Dienstleister: Dienstleister und Dritte können gesondert eine Nutzungsvereinbarung mit uns abschließen, wenn das von Bliss x Delight und dem Brautpaar unterschrieben wird, in der die Bedingungen für eine Nutzung festgelegt werden. Hierbei fallen, ähnlich wie bei der gewerblichen Nutzung, entsprechende Gebühren an.

19. Exklusivitäts Vereinbarung

Im Bestreben, höchste Qualität und ungeteilte Aufmerksamkeit für die fotografische und filmische Begleitung Eurer Hochzeit zu gewährleisten, beinhaltet unser Vertrag eine Exklusivitätsvereinbarung. Diese Vereinbarung ist darauf ausgerichtet, klarzustellen, dass Bliss x Delight (wenn für Foto und Film gebucht) während der gesamten Hochzeitsfeierlichkeiten als der einzige professionelle Fotografie- und/oder Videografiedienstleister agiert. Die Exklusivitätsvereinbarung dient dazu, sicherzustellen, dass wir ohne Einschränkungen oder Interferenzen durch andere professionelle Anbieter arbeiten können. Diese ungeteilte Fokussierung ermöglicht es uns, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und Eure Erinnerungen in der gewünschten Qualität festzuhalten.

Professionelle Anbieter: Das Brautpaar verpflichtet sich, neben Bliss x Delight keine weiteren professionellen Fotografen, Videografen oder ähnliche Dienstleister zu engagieren, um Überschneidungen und mögliche Konflikte am Veranstaltungsort zu vermeiden.

Amateurfotografie: Diese Vereinbarung schließt nicht die Fotografie oder Videografie durch Gäste zu persönlichen Zwecken aus, sofern diese Aktivitäten die Arbeit von Bliss x Delight nicht stören oder behindern.

Koordination mit anderen Dienstleistern: Falls für spezifische Aspekte der Hochzeit (z.B. Photobooths oder ähnliche Attraktionen) externe Dienstleister erforderlich sind, bitten wir um vorherige Absprache, um eine reibungslose Integration und Koordination zu gewährleisten.

Exklusivitätsgarantie von Bliss x Delight: Im Gegenzug garantiert Bliss x Delight, dass am Tag Eurer Hochzeit keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, die die Qualität oder Aufmerksamkeit, die Eurer Veranstaltung gewidmet wird, beeinträchtigen könnten.

Folgen bei Verletzung der Exklusivitätsvereinbarung:

Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung behält sich Bliss x Delight das Recht vor, den Vertrag unter Einbehaltung aller bis dahin geleisteten Zahlungen zu kündigen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls durch die Nichteinhaltung die Qualität der gelieferten Arbeit beeinträchtigt wird.
Exklusivitätsvereinbarung mit Koordinationsklausel

Im Rahmen unserer Bemühungen, Euch am Tag Eurer Hochzeit die höchstmögliche Qualität und Aufmerksamkeit zu bieten, beinhaltet unser Vertrag eine Exklusivitätsvereinbarung. Diese Vereinbarung unterstreicht unser Engagement, als Euer einziger professioneller Fotografie- und Videografiedienstleister zu fungieren, und stellt sicher, dass wir unsere Arbeit ohne Einschränkungen durchführen können, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Erweiterung zur Koordinationsklausel:

Bliss x Delight versteht, dass die Buchung lediglich einer unserer Leistungen (entweder Fotografie oder Videografie) eine Abstimmung mit anderen professionellen Anbietern erfordern kann. In solchen Fällen verpflichtet sich das Brautpaar, die Kontaktdaten des gebuchten Fotografen/Videografen zur Verfügung zu stellen um eine direkte Absprache und Koordination zu ermöglichen. Dies gewährleistet, dass alle beteiligten Parteien harmonisch zusammenarbeiten und die Erstellung Eurer Hochzeitserinnerungen optimal unterstützt wird.

20. Haftung für Ausrüstungsschäden

Im Rahmen unserer Bemühungen, Euren Hochzeitstag perfekt festzuhalten, bringen wir hochwertige und empfindliche Ausrüstung zum Einsatz. Obwohl wir stets mit größter Sorgfalt und Professionalität vorgehen, kann es in seltenen Fällen zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen, bei denen unsere Ausrüstung beschädigt wird. Um für solche Situationen eine klare Regelung zu haben, möchten wir die Haftungsfrage für Ausrüstungsschäden wie folgt festlegen:

Beschädigung durch Dritte/Gäste: Sollte die Ausrüstung von Bliss x Delight während der Hochzeitsfeierlichkeiten durch das Handeln von Gästen oder Dritten beschädigt werden, liegt die Verantwortung für den entstandenen Schaden grundsätzlich bei der Person, die den Schaden verursacht hat. Wir bitten das Brautpaar, uns bei der Identifizierung der verantwortlichen Person zu unterstützen, damit eine angemessene Regulierung des Schadens erfolgen kann.

Beschädigung durch Unfälle ohne direkte Verursacher: In Fällen, in denen die Ausrüstung durch allgemeine Unfälle beschädigt wird, ohne dass ein direkter Verursacher identifiziert werden kann (z.B. durch Wetterbedingungen, unglückliche Zufälle etc.), wird Bliss x Delight den Schaden selbst tragen und keine Schadensersatzansprüche gegen das Brautpaar oder die Hochzeitsgäste erheben.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Sollte die Ausrüstung durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Brautpaares oder der Hochzeitsgäste beschädigt werden, behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir gehen jedoch davon aus, dass alle Beteiligten mit der notwendigen Sorgfalt und Respekt gegenüber dem Equipment agieren, sodass solche Fälle äußerst unwahrscheinlich sind.

Versicherungsschutz
Wir empfehlen dem Brautpaar, für die Dauer der Veranstaltung eine Eventversicherung abzuschließen, die auch Schäden an Ausrüstung von Dienstleistern abdeckt. Dies bietet zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten und trägt dazu bei, mögliche finanzielle Belastungen im Falle eines Schadens zu minimieren.

Kommunikation und Transparenz:
Im Falle einer Beschädigung unserer Ausrüstung ist eine offene und ehrliche Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Wir bitten das Brautpaar, uns umgehend über jegliche Vorfälle zu informieren, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Unser Ziel ist es, Euren besonderen Tag festzuhalten und zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen, und wir verstehen, dass Unfälle passieren können. Durch gemeinsame Kooperation und Verständnis können wir sicherstellen, dass solche Vorfälle effizient und fair behandelt werden.

21. Haftung bei Diebstahl von Equipment

Neben der Regelung zu Ausrüstungsschäden möchten wir auch eine klare Vereinbarung hinsichtlich des Diebstahls von Equipment wie Kameras, Objektiven, Akkus, Speicherkarten oder anderem Equipment, das von Bliss x Delight zur Hochzeitsfeier mitgebracht wird, treffen. Die Sicherheit unseres Equipments liegt uns am Herzen, doch wir erkennen an, dass Diebstähle in seltenen Fällen auftreten können.

Verantwortlichkeit bei Diebstahl:

Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen: Wir verpflichten uns, durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen das Risiko eines Diebstahls zu minimieren. Dazu gehört die sichere Aufbewahrung des Equipments, wenn es nicht in Gebrauch ist, und die ständige Überwachung während der Veranstaltung.

Diebstahl durch Gäste oder Dritte: Sollte Equipment während der Hochzeitsfeier durch Gäste oder Dritte entwendet werden, bitten wir das Brautpaar um Unterstützung bei der Aufklärung des Vorfalls. Obwohl das Brautpaar nicht automatisch für den Verlust verantwortlich gemacht wird, erwarten wir eine Kooperation, um den oder die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Haftung des Brautpaares: Die Haftung des Brautpaares für den Diebstahl von Equipment wird grundsätzlich nur dann in Betracht gezogen, wenn der Diebstahl durch nachweislich mangelnde Sicherheitsvorkehrungen seitens des Brautpaares oder durch vorsätzliches Handeln ermöglicht wurde. In allen anderen Fällen tragen wir als Dienstleister das Risiko.

Wir empfehlen dringend, dass das Brautpaar eine Veranstaltungsversicherung abschließt, die auch das Risiko von Diebstählen abdeckt. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz und kann helfen, mögliche finanzielle Belastungen im Falle eines Diebstahls zu mindern.

Vorgehen im Diebstahlfall:

Im Falle eines Diebstahls ist eine umgehende Benachrichtigung erforderlich, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Dazu zählt die Meldung bei der Polizei sowie die Dokumentation des Vorfalls für Versicherungszwecke. Wir werden in solchen Situationen eng mit dem Brautpaar zusammenarbeiten, um den Vorfall aufzuklären und die bestmögliche Lösung zu finden.

Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklären sich beide Parteien mit den dargelegten Bedingungen im Umgang mit Diebstahl von Equipment einverstanden. Es ist unser gemeinsames Ziel, Eure Hochzeit sicher und unvergesslich zu machen, und durch gegenseitige Unterstützung und Verständnis können wir dieses Ziel erreichen.

22. Ansprüche Dritter

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bei Bliss x Delight sind wir bestrebt, alle rechtlichen Aspekte unserer Arbeit sorgfältig zu beachten, einschließlich der Handhabung potenzieller Ansprüche Dritter. Diese Richtlinie dient dazu, klare Verfahrensweisen im Falle von Ansprüchen Dritter festzulegen, die sich auf die von uns erstellten und veröffentlichten Hochzeitsfotos und -videos beziehen.

Definition von Ansprüchen Dritter:

Ansprüche Dritter beziehen sich auf Forderungen oder Beschwerden, die von Personen außerhalb des direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Brautpaar und Bliss x Delight erhoben werden. Dies kann beispielsweise Personen umfassen, die auf den Fotos oder in den Videos abgebildet sind oder Urheberrechts- bzw. Persönlichkeitsrechtsansprüche geltend machen.

Vorgehensweise bei Ansprüchen Dritter:

Mitteilung über Ansprüche: Sollte Bliss x Delight von einem Dritten hinsichtlich eines Anspruchs kontaktiert werden, der sich auf unsere Arbeit bezieht, verpflichten wir uns, das Brautpaar unverzüglich darüber zu informieren.

Prüfung des Anspruchs: Wir werden den Anspruch sorgfältig prüfen, um dessen Gültigkeit zu bewerten. Dies umfasst die Überprüfung aller relevanten Dokumente, Fotos, Videos und anderer Beweismittel.

Zusammenarbeit mit dem Brautpaar: In Fällen, in denen der Anspruch direkt mit den vom Brautpaar bereitgestellten Informationen oder Anweisungen zusammenhängt, werden wir eng mit Euch zusammenarbeiten, um eine angemessene Lösung zu finden.

Rechtliche Unterstützung: Bei Bedarf werden wir rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um den Anspruch effektiv zu adressieren und die Interessen aller Beteiligten zu schützen. Die Kosten für solche rechtlichen Maßnahmen können, abhängig von der Art des Anspruchs und der getroffenen Vereinbarungen, vom Brautpaar getragen werden müssen.

Schutz der Privatsphäre und Urheberrechte: Wir verpflichten uns, die Privatsphäre aller abgebildeten Personen zu respektieren und die geltenden Urheberrechtsbestimmungen einzuhalten. Sollten Anpassungen oder Entfernungen von Inhalten notwendig sein, um legitime Ansprüche zu erfüllen, werden wir diese in Abstimmung mit dem Brautpaar vornehmen.

Absicherung gegen Ansprüche Dritter:

Zudem ist es wichtig, im Vorfeld der Hochzeit Zustimmungen von abgebildeten Gästen einzuholen, falls dies rechtlich erforderlich ist. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erkennen beide Parteien die Bedeutung der Handhabung von Ansprüchen Dritter an und verpflichten sich zur Kooperation, um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den erstellten und veröffentlichten Inhalten verantwortungsbewusst und rechtlich korrekt zu behandeln.

Dritte könnten behaupten, dass das in den Hochzeitsfotos oder -videos verwendete Material (z.B. Musik, Kunstwerke im Hintergrund) ihre Urheberrechte verletzt.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Personen, die auf den Fotos oder in den Videos abgebildet sind, könnten geltend machen, dass ihre Abbildung ohne ihre Zustimmung erfolgte und somit ihr Recht am eigenen Bild verletzt wurde.

Verletzung der Privatsphäre: Ähnlich wie bei Persönlichkeitsrechten könnten Dritte behaupten, dass durch die Veröffentlichung bestimmter Bilder oder Videos ihre Privatsphäre verletzt wurde, insbesondere wenn diese in privaten oder sensiblen Momenten aufgenommen wurden.

Falsche Darstellung oder Diffamierung: Dritte könnten argumentieren, dass die Art und Weise, wie sie in den Medien dargestellt werden, eine falsche Darstellung ihrer Person ist oder sie in einem negativen Licht zeigt, was zu Rufschädigung führen könnte.

Geistiges Eigentum: Ansprüche können auch erhoben werden, wenn in den Fotos oder Videos geistiges Eigentum wie Marken, Logos oder geschützte Designs ohne Erlaubnis abgebildet oder genutzt werden.

23. Änderungen des Leistungsumfangs

Um auf dynamische Hochzeitsplanungen und individuelle Wünsche des Brautpaares reagieren zu können, erkennen wir die Notwendigkeit an, Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs zu ermöglichen. Hierfür legen wir folgende Bedingungen fest:

Anforderung von Änderungen: Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, einschließlich der Anzahl der Fotografen/Videografen, der Dauer der Anwesenheit oder spezifischer Fotografie- bzw. Videografie-Wünsche, müssen schriftlich angefragt und von beiden Parteien genehmigt werden.

Fristen für Änderungsanfragen: Um eine optimale Planung und Vorbereitung sicherzustellen, bitten wir darum, Änderungsanfragen möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 30 Tage vor dem Hochzeitstermin, einzureichen.

Kosten für Änderungen: Abhängig vom Umfang der angefragten Änderungen können zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden transparent kommuniziert und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, bevor sie umgesetzt werden.

Auswirkungen auf den Zeitplan: Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Änderungen zu akkommodieren, jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass kurzfristige Anfragen je nach Verfügbarkeit unserer Ressourcen und Kapazitäten begrenzt sein können.

Anpassung der Dienstleistung: Im Falle von Änderungen, die den Umfang der Dienstleistung reduzieren, werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet. Bei Erweiterungen des Leistungsumfangs wird eine neue Kostenaufstellung erstellt und zur Genehmigung vorgelegt.

24. Feedback einreichen

Wir ermutigen Euch, Euer Feedback zu unseren Dienstleistungen jederzeit mit uns zu teilen, sei es positiv oder konstruktiv. Für Feedback könnt Ihr uns direkt per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen. Wir sind offen für Eure Anmerkungen, Vorschläge und Ideen, wie wir unsere Dienstleistungen und Eure Erfahrung mit uns verbessern können.

Beschwerdeverfahren:

Solltet Ihr Anlass zur Unzufriedenheit haben, bitten wir Euch, folgende Schritte zu beachten:

Schriftliche Einreichung: Bitte reicht Eure Beschwerde schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite ein. Gebt dabei bitte so viele Details wie möglich an, um uns ein klares Verständnis Eures Anliegens zu ermöglichen.

Bearbeitungszeit: Wir verpflichten uns, jede Beschwerde ernst zu nehmen und innerhalb von 48 Stunden nach Eingang eine erste Rückmeldung zu geben. Wir werden den Sachverhalt umfassend prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen von Euch anfordern.

Lösungssuche: Unser Ziel ist es, eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden. Dazu kann ein persönliches Gespräch, ein telefonisches Beratungsgespräch oder eine andere Form der Konfliktlösung gehören. Wir sind bestrebt, gemeinsam mit Euch eine faire und angemessene Lösung zu erarbeiten.

Abschluss der Beschwerde: Nachdem eine Lösung gefunden wurde, schließen wir die Beschwerde formal ab. Wir nehmen jede Rückmeldung als Gelegenheit, aus Euren Erfahrungen zu lernen und unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.

Vertraulichkeit:

Alle Feedbacks und Beschwerden werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Die Informationen, die Ihr uns zur Verfügung stellt, werden ausschließlich zur Bearbeitung Eures Anliegens verwendet und nicht ohne Eure Zustimmung an Dritte weitergegeben.

Wir schätzen die Beziehung zu unseren Kunden und sind bestrebt, Eure Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Euer Feedback ist für uns unerlässlich, um uns ständig weiterzuentwickeln und Euch den bestmöglichen Service zu bieten.

25. Mahlzeiten und Pausen für Bliss x Delight

Um die Qualität unserer Dienstleistungen während Eurer Hochzeitsfeier aufrechtzuerhalten, legen wir großen Wert darauf, dass unser Team von Bliss x Delight angemessen versorgt wird. Dies betrifft insbesondere die Mahlzeiten und Getränke während der Veranstaltung.

Sollte unsere Anwesenheit bis zum Beginn des Essens oder der Feierlichkeiten erforderlich sein, bitten wir darum, dass unserem Team dieselben Mahlzeiten wie den Gästen serviert werden. Eine solche Gleichstellung in der Verpflegung ist nicht nur essentiell für unser Wohlergehen, sondern ermöglicht es uns ebenfalls, uns harmonisch in den Ablauf der Feier zu integrieren und unsere Dienstleistungen diskret sowie effizient auszuführen.

Zusätzlich zur Hauptmahlzeit bitten wir darum, dass während des Empfangs und der Agape Zugang zu Wasser und anderen Getränken, so wie Fingerfood gewährleistet ist.

Gleichwertige Mahlzeiten: Die Bereitstellung der gleichen Mahlzeiten für unser Team wie für Eure Gäste unterstreicht unser gemeinsames Bestreben nach einem harmonischen und integrierten Ablauf der Hochzeitsfeier.

Getränkeversorgung: Eine kontinuierliche Versorgung mit Getränken während der gesamten Veranstaltung ist für unser Team essentiell, um Leistungsfähigkeit und Konzentration zu gewährleisten.

Flexible Pausen: Wir verstehen die Dynamik einer Hochzeitsfeier und sind daher flexibel bezüglich der Zeitpunkte unserer Pausen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Momente festgehalten werden.

Wir schätzen Eure Bereitschaft, für unser Wohlergehen zu sorgen, und verpflichten uns im Gegenzug, mit höchster Professionalität und Hingabe zu arbeiten. Durch die Zustimmung zu dieser erweiterten Vereinbarung zeigen beide Parteien ihr Engagement für eine faire und respektvolle Behandlung aller Beteiligten. Wir danken Euch für Eure Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen, das es uns ermöglicht, Euren Tag in bestmöglicher Weise festzuhalten.

26. Vertraulichkeitsvereinbarung

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bei Bliss x Delight ist es uns ein großes Anliegen, eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen und zu erhalten. Wir verstehen, dass die im Zuge unserer fotografischen und filmischen Begleitung Eurer Hochzeit erfassten Informationen und Momente von persönlicher und sensibler Natur sind. Um unseren Respekt und unser Engagement für Eure Privatsphäre zu unterstreichen, legen wir folgende Vertraulichkeitsvereinbarung fest:

Geltungsbereich der Vertraulichkeit:
Diese Vereinbarung betrifft alle Informationen, die im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unserer Dienstleistungen ausgetauscht werden. Dazu gehören persönliche Daten, Kontaktdetails, Details zur Hochzeitsplanung, sowie alle fotografischen und filmischen Inhalte.

Verpflichtung zur Vertraulichkeit:
Bliss x Delight verpflichtet sich, alle erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Ohne Eure ausdrückliche Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung vor.

Schutz sensibler Daten:
Wir ergreifen alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Eure Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch geschützt sind. Das umfasst sowohl physische als auch digitale Sicherheitsvorkehrungen.

Umgang mit Fotografien und Videos:
Das Brautpaar ausdrücklich damit einverstanden, dass ausschließlich Bliss x Delight ausgewählte Fotos und Film Aufnahmen, die während der Hochzeitsveranstaltung aufgenommen wurden, zu Werbezwecken nutzen darf. Dies schließt die Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien, gedruckten Werbematerialien und anderen Marketingkanälen ein.
Dieses Einverständnis ist zeitlich unbegrenzt und kann nur durch eine schriftliche Erklärung des Brautpaares widerrufen werden. Für diesen exklusiven, erweiterten Datenschutz erheben wir jedoch eine Gebühr von 570 EUR. Diese Gebühr deckt den potenziellen Wertverlust ab, den wir dadurch erleiden, dass wir eure wunderschönen Aufnahmen nicht zur Werbung für unsere Dienste verwenden können.

Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung:
Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt auch nach Abschluss des Auftrages oder der Beendigung der geschäftlichen Beziehung bestehen. Alle vertraulichen Informationen werden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit größter Sorgfalt behandelt und geschützt.

Rechte bei Vertraulichkeitsverletzungen:
Im Falle einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung behält sich das Brautpaar das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Bliss x Delight verpflichtet sich, im Falle einer solchen Verletzung unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu begrenzen und die Vertraulichkeit wiederherzustellen.

Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterstreicht unser Engagement für den Schutz Eurer Privatsphäre und die Sicherheit Eurer persönlichen Informationen und Hochzeitserinnerungen. Wir sind dankbar für das Vertrauen, das Ihr uns entgegenbringt, und verpflichten uns, dieses zu jeder Zeit zu respektieren und zu schützen.

Brautpaar:
Veröffentlichungsrechte auf Social Media: Die Veröffentlichung der von Bliss x Delight erstellten Fotos und Videos auf Social Media Kanälen ist ausschließlich dem Brautpaar und Mitgliedern der Hochzeitsgesellschaft gestattet. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten und stellt sicher, dass die Verbreitung der Bilder in einem Rahmen erfolgt, der von Euch kontrolliert und als angemessen empfunden wird.

Respektvoller Umgang: Wir appellieren an das Brautpaar und die Hochzeitsgesellschaft, einen respektvollen Umgang mit den veröffentlichten Inhalten zu pflegen. Dies beinhaltet die Vermeidung von Kontexten, die als unangemessen oder respektlos betrachtet werden könnten.

Kennzeichnung von Bliss x Delight: Bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos bitten wir darum, Bliss x Delight als Urheber zu kennzeichnen. Diese Anerkennung unterstützt die Wertschätzung der künstlerischen Arbeit und dient der Förderung professioneller Standards.

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt sich das Brautpaar ausdrücklich damit einverstanden, dass Bliss x Delight ausgewählte Fotos und Film Aufnahmen, die während der Hochzeitsveranstaltung aufgenommen wurden, zu Werbezwecken nutzen darf. Dies schließt die Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien, gedruckten Werbematerialien und anderen Marketingkanälen ein. Dieses Einverständnis ist zeitlich unbegrenzt und kann nur durch eine schriftliche Erklärung des Brautpaares widerrufen werden. Für diesen exklusiven, erweiterten Datenschutz erheben wir jedoch eine Gebühr von 570 EUR. Diese Gebühr deckt den potenziellen Wertverlust ab, den wir dadurch erleiden, dass wir eure wunderschönen Aufnahmen nicht zur Werbung für unsere Dienste verwenden können.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen habt Ihr das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.

27. Klausel zur gegenseitigen Nicht-Schädigung

Im Interesse einer professionellen und respektvollen Geschäftsbeziehung zwischen Bliss x Delight und dem Brautpaar verpflichten sich beide Parteien hiermit zu einem Umgang, der frei von Handlungen, Äußerungen oder Veröffentlichungen ist, die den Ruf, das Ansehen oder die geschäftlichen Interessen der jeweils anderen Partei schädigen könnten. Diese Verpflichtung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, öffentliche oder private Kommunikation in sozialen Medien, traditionellen Medien oder innerhalb direkter Kommunikationskanäle.

Verzicht auf Schädigung: Beide Parteien stimmen zu, keine Aussagen zu treffen oder Handlungen zu vollziehen, die den Ruf der anderen Partei schädigen oder deren geschäftliche Tätigkeiten negativ beeinflussen könnten.

Kommunikation bei Unstimmigkeiten: Sollten Meinungsverschiedenheiten oder Unzufriedenheiten auftreten, verpflichten sich Bliss x Delight und das Brautpaar dazu, diese auf professionelle und konstruktive Weise direkt miteinander zu klären, bevor Maßnahmen ergriffen oder Äußerungen gemacht werden, die öffentlich schädigend sein könnten.

Schutz der Privatsphäre und des Ansehens: Diese Klausel unterstreicht das gemeinsame Verständnis, dass der Schutz der Privatsphäre und des guten Ansehens beider Parteien von oberster Priorität ist. Jede Partei erkennt an, dass negative Äußerungen oder Handlungen nicht nur unmittelbare geschäftliche Auswirkungen haben können, sondern auch langfristigen Schaden anrichten können.

Geltungsbereich: Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie auch nach deren Beendigung, um einen dauerhaften Respekt und Schutz des Rufes beider Parteien zu gewährleisten.

Durch diese Klausel zur gegenseitigen Nicht-Schädigung bekräftigen Bliss x Delight und das Brautpaar ihr Engagement für eine ehrliche, respektvolle und professionelle Zusammenarbeit.

28. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt entsprechend für Lücken im Vertrag.

Diese Klausel sichert, dass der Vertrag auch bei rechtlichen Änderungen oder bei Feststellung von Unklarheiten in einzelnen Punkten in seinem Kern gültig und umsetzbar bleibt. Sie gewährleistet, dass der Vertrag lebendig und anpassungsfähig bleibt, sodass beide Parteien ihre Vereinbarung wirksam fortsetzen können, auch wenn Anpassungen notwendig werden. Ziel ist es, eine faire und praktikable Lösung für alle Beteiligten zu finden und den ursprünglichen Absichten so nah wie möglich zu bleiben.

29. Haftungsausschluss und Schadloshaltung

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt sich das Brautpaar bereit, Bliss x Delight sowie alle zugehörigen Mitarbeiter, Partner und Subunternehmer von sämtlichen Forderungen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten sowie weiteren Kosten und Ausgaben, inklusive der Anwaltskosten, freizustellen, die im Zuge der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen entstehen könnten. Bliss x Delight ist nicht haftbar für Fehler oder Versäumnisse bei der Bild- oder Videoaufnahme, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Brautpaar nimmt zur Kenntnis, dass Bliss x Delight nicht für das Fehlen von Bildern oder Aufnahmen bestimmter Personen, Orte oder Ereignisse verantwortlich gemacht werden können.